Das Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung für schulische Lernförderung

Was ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein staatliches Förderangebot, das Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Über BuT können die Kosten für schulische Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden, wenn diese erforderlich ist, um die schulischen Ziele zu erreichen.

Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann bestehen, wenn Ihr Kind oder Ihre Familie beispielsweise:

  • Bürgergeld (Jobcenter)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

bezieht. Die zuständige Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Erstgespräch bei uns
    In einem persönlichen Gespräch klären wir den Förderbedarf Ihres Kindes.

  • Antragstellung
    Der BuT-Antrag wird durch die Eltern beim zuständigen Amt gestellt. Falls nötig, unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

  • Prüfung durch die Behörde
    Das Amt entscheidet über die Bewilligung der Lernförderung.

  • Beginn der Nachhilfe
    Nach Genehmigung kann Ihr Kind am Nachhilfeunterricht teilnehmen.

Kontakt

Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Bei Fragen zum BuT oder zur Vereinbarung eines Erstgesprächs erreichen Sie uns unter:

E-Mail: info@foerderwerk-herten.de oder

Tel: 0155 65 865 021.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.

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